ZEITPLÄNE
ÖFFNUNGSZEITEN DES HEILIGTUMS
Öffnungszeiten des Sanktuariums:
WINTERÖFFNUNGSZEITEN: 08:30-12:30 / 14:30-17:30
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN: 08:30-12:30 / 14:30-18:30
Nur während dieser Zeiten sind die Gottesdienste und die Anwesenheit des Personals gewährleistet. Zu den anderen Zeiten ist der Altarraum wie üblich für Besuche und persönliche Gebete zugänglich.
ZUGANG ZUR WANNE
- ARBEITSTAGE (Montag bis Samstag)
WINTERÖFFNUNGSZEITEN: 08:30-12:30 / 14:30-17:30
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN : 08:30-12:30 / 14:30-18:30
- SONNTAGS UND FEIERTAGEN
Vormittag: 08:30-10:15 / 11:30-12:30
Nachmittag:
WINTER Öffnungszeiten: 14:15-15:00 / 17:00-18:00
SOMMER Öffnungszeiten: 14:30-16:00 / 18:00-19:00
ALLES LESEN
Sie betreten das Schwimmbad barfuß, in Stille oder im stillen persönlichen Gebet. Videoaufnahmen, Selfies oder Fotos sind beim Betreten des Pools immer VERBOTEN.
Pilgergruppen oder Großfamilien werden gebeten, die dort aushängenden Sonderregeln für den Zugang zum Schwimmbad zu beachten.
Wasser darf nur aus den Brunnen am Ausgang des Heiligtums geschöpft werden, nicht aus dem Becken oder der Quelle im Inneren des Heiligtums.
Gottesdienste und Feierlichkeiten
ARBEITSTAGE
(Montag bis Mittwoch)
- 16:00 Vespergebet
- 16:30 Gebet des Rosenkranzes
- 17:00 Eucharistiefeier
Beichte: 16:00-17:00
EUCHARISTISCHER DONNERSTAG
-
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- Eucharistische Anbetung: 15:00-17:00
- 16:30 Gebet des Rosenkranzes
- 17:00 Eucharistiefeier
-
Beichte: 15:00 - 17:00
FREITAGS
-
-
- 16:00 Kreuzwegstationen
- 16:30 Gebet des Rosenkranzes
- 17:00 Eucharistiefeier
-
Beichten: 10:00-12:00 / 16:00-17:00
SAMSTAG
- 16:30 Gebet des Rosenkranzes
- 17:00 Eucharistiefeier
Beichte: 10:00-12:00 / 16:00-17:00
SONNTAGS UND FEIERTAGE
- 10:00 Gebet des Rosenkranzes
- 10:30 Uhr Eucharistiefeier
- 16:00 Anbetung; Rosenkranzgebet; Segnung der Eucharistie
- 17:00 Eucharistiefeier
Beichtgelegenheit: 10 - 12 Uhr / 15.00 - 18 Uhr.
BESONDERE FESTE
Erster Samstag des Monats
Feier zum Gedenken an das Unbefleckte Herz Mariens
- 10:00 Rosenkranzgebet - Beichte
- 10:30 Uhr Eucharistiefeier, Krankensalbung und Gebet um Heilung
13. des Monats - MARIENTAG
(An den vorangegangenen 12 Tagen, Wiedergutmachungsgebet während der Eucharistiefeier)
- 16:00 Beichte und stille Anbetung
- 16:30 Gebet des Rosenkranzes
- 17:00 Eucharistiefeier
I. Sonntag des Monats
Jugendtag
An diesem ersten Sonntag des Monats wird ein Anbetungsgebet für Kinder und Jugendliche angeboten.
- 17:00 Eucharistiefeier und Segen für die Jugend
III. Sonntag des Monats
Tag für die Heiligung des Klerus und Gebet für Priesterberufe
- 17:00 Eucharistiefeier unter dem Vorsitz des Bischofsvikars für den Klerus der Diözese
IV. Sonntag des Monats
Tag der Heiligung des geweihten Lebens und Gebet für Ordensberufe
- 17:00 Eucharistiefeier, gestaltet von den Religionsgemeinschaften
RESERVIERUNGEN
Das Sekretariat des Sanktuariums (neben dem Emporium) ist nur vormittags von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
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Das Sekretariat des Heiligtums (neben dem Emporium) ist von Montag bis Donnerstag nur morgens von 08:30 bis 12:30 Uhr geöffnet; und am Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr.
* Alle Besuche oder Wallfahrten von organisierten Gruppen, sowohl an Feiertagen als auch an Wochentagen, müssen immer rechtzeitig beim Sekretariat der Wallfahrtsstätte mitgeteilt und gebucht werden; Reservierungen müssen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: pellegrinaggi@rosamistica.openstaff.it.
**Die mit dem Heiligtum verbundenen Feiern (Eucharistie, Liturgien usw.) sind nur morgens An Wochentagen (Montag bis Samstag) von 08.30 bis 11.30. Am Nachmittag können eventuelle Wallfahrten, auch mit geistlichem Führer und Priester, an den dem Heiligtum eigenen Liturgien teilnehmen und die Priester können konzelebrieren; andere Veranstaltungen wie Prozessionen, Rosenkranzgebet und Nachtwache, müssen immer rechtzeitig bei der Buchung vereinbart werden. Jede Ausnahme muss ausschließlich mit dem Rektor des Heiligtums oder mit dem stellvertretenden Rektor gemacht werden.
*** Der Verantwortliche der Gruppe (vorzugsweise ein Priester oder ein Ordensmann oder -frau) muss persönlich die Verantwortung dafür übernehmen, seine Pilger die darin beschriebenen Regeln des liturgischen Lebens des Heiligtums bekannt zu machen und zu respektieren.

